Grundrechtliche Freiheit im Beleihungsverhältnis?

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Produktdetails

Art. 7 Abs. 4 Satz 1 GG lehnt ein staatliches Schulmonopol ab. Das Grundgesetz geht vielmehr von einem Pluralismus im Schulwesen aus, der durch den Wettbewerb zwischen Ersatzschulen und öffentlichen Schulen geprägt sein soll. Jedoch wird die Vielfalt an Erziehungszielen und Bildungsinhalten eingeschränkt, wenn Ersatzschulen Abschlüsse vergeben, die zum Zugang in nächsthöhere staatliche Bildungseinrichtungen berechtigen. Aus Sicht der Rechtsprechung wird Ersatzschulen dieses Recht erst im Wege der Beleihung eingeräumt. Das hat nach derzeitiger Gesetzeslage zur Folge, dass Ersatzschulen bei der Vergabe sog. Berechtigungen zahlreiche landesgesetzliche Schulvorschriften zu beachten haben. Die damit verbundene Anpassung von Ersatzschulen an öffentliche Schulen führt dazu, dass Unterschiede zwischen Ersatzschulen und öffentlichen Schulen kaum mehr bestehen. Die Autorin hinterfragt die gegenwärtig geltende Rechtslage und setzt sich dabei kritisch mit dem sog. Konfusionsargument auseinander. Im Wesentlichen beschäftigt sie sich mit der Frage, ob der Ersatzschulträger grundrechtsfähig ist, wenn und soweit die von ihm getragene anerkannte Ersatzschule hoheitliche Aufgaben mit öffentlich-rechtlichen Befugnissen ausübt.

Infotabelle

Produktspezifikationen

Autor
Renée-Christine Steiner
Format
gebundene Ausgabe
Sprachfassung
Deutsch
Seiten
240
Erscheinungsdatum
2025-10-21
Verlag
LIT

Produktkennung

Artikelnummer m0000R7FTC
EAN 9783643157300
GTIN 09783643157300

Zusatzinfo und Downloads

Art. 7 Abs. 4 Satz 1 GG lehnt ein staatliches Schulmonopol ab. Das Grundgesetz geht vielmehr von einem Pluralismus im Schulwesen aus, der durch den Wettbewerb zwischen Ersatzschulen und öffentlichen Schulen geprägt sein soll. Jedoch wird die Vielfalt an Erziehungszielen und Bildungsinhalten eingeschränkt, wenn Ersatzschulen Abschlüsse vergeben, die zum Zugang in nächsthöhere staatliche Bildungseinrichtungen berechtigen. Aus Sicht der Rechtsprechung wird Ersatzschulen dieses Recht erst im Wege der Beleihung eingeräumt. Das hat nach derzeitiger Gesetzeslage zur Folge, dass Ersatzschulen bei der Vergabe sog. Berechtigungen zahlreiche landesgesetzliche Schulvorschriften zu beachten haben. Die damit verbundene Anpassung von Ersatzschulen an öffentliche Schulen führt dazu, dass Unterschiede zwischen Ersatzschulen und öffentlichen Schulen kaum mehr bestehen. Die Autorin hinterfragt die gegenwärtig geltende Rechtslage und setzt sich dabei kritisch mit dem sog. Konfusionsargument auseinander. Im Wesentlichen beschäftigt sie sich mit der Frage, ob der Ersatzschulträger grundrechtsfähig ist, wenn und soweit die von ihm getragene anerkannte Ersatzschule hoheitliche Aufgaben mit öffentlich-rechtlichen Befugnissen ausübt.

Produktspezifikationen

Autor
Renée-Christine Steiner
Format
gebundene Ausgabe
Sprachfassung
Deutsch
Seiten
240
Erscheinungsdatum
2025-10-21
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LIT

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GTIN 09783643157300

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